Versicherungs Tipps

Gebäude Versicherung

Besonders risikoträchtige Gebäude sind die mit Fußbodenheizung. Seit dem 1.1.1988 werden in der Wohngebäudeversicherung die Bedingungen nach dem Vorbild der Hausratversicherung umgestellt. Die Versicherungsbedingungen (VGB) führen i regional Sturm und Hagel sowie Leitungswasser (unterschieden nach dem Härtegrad des Wassers) ein.
Die Statistik zeigt, dass der Sturmschadenverlauf in Westdeutschland deutlich schlechter ist als im Süden. Der allgemeine Versicherungsschutz umfasst auch außen angebrachtes Zubehör (Markisen, Laternen) und Brennstoffvorräte, Abwasserrohre (auch außerhalb des Gebäudes) und Hagelschäden. Für Aufräumen- und Schutzarbeiten wird höherer Ersatz geleistet. Überspannungsschäden durch einen Blitz oder Schäden an der Elektronik des Heizungssystems kann auf Wunsch mitversichert werden. In der Regel gilt nun die gleitende Neuwertversicherung: Die Versicherungssumme wird regelmäßig den Baupreisen angepasst.

Schwierig ist weiterhin die Versicherung der Häuser gegen elementare Risiken wie Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen. Wer in Erdbeben-oder überschwemmungsgefährdeten Bezirken wohnt, findet kaum einen Versicherer. Und wenn er in den vergangenen 10 Jahren einen Schaden hatte, ohnehin nicht. In jedem Fall wird eine hohe Selbstbeteiligung von 10% des Schadens oder 1% der Versicherungssumme verlangt. Der Hausbesitzer hat die Wahl, welchen Versicherungsschutz er wünscht. In jedem Fall sollte er eine Feuerversicherung abschließen. Eine Sturmversicherung und vor allem in Gegenden, in denen erste Mailüftchen mit Windstärke acht und mehr um das Dach wehen. Die Leitungswasserversicherung ist dagegen eine Sache der Abwägung von möglichen Schäden und Prämien. Wer baut, sollte schon für den Rohbau eine Versicherung abschließen.
Die Feuerversicherung ist bei den meisten Versicherern zuschlagsfrei bis zu 94 Monate in der normalen Feuerversicherung eingeschlossen. Wohl nur einige Sonderling unter den Hausbesitzern würde interessieren, wie hoch die Herstellungskosten ihres Hauses im Jahr 1914 war-doch für die Wohngebäudeversicherung ist dies die Grundlage für die Versicherungsprämie und damit wichtig. Das Verfahren zur Berechnung des Gebäudewertes ist nicht ganz leicht. Das Problem ist die Anpassung in die Baupreisentwicklung. Daher wird ein Basisjahr gewählt. Das ist die sogenannte Versicherungssumme 1914, die den Herstellungskosten eines Gebäudes im Jahr 1914 entspricht. Auf diesem Basisjahr baut ein Indexsystem auf, dessen standesamtlich ermittelter Baupreisindexfonds einem geringeren Teil auf den Tarifindex des Baugewerbes berücksichtigt. In diesem Prämienfaktor werden die Versicherungsbeiträge den heutigen Verhältnissen angepasst. Grundlage der Entschädigung ist der ortsübliche Neubau am Schadenstag. Der Kaufpreis muss übrigens nicht mit dem Baupreis übereinstimmen, der steuerliche Einheitswert schon gar nicht. Der Kunde muss in einem Wertermittlungsbogen genaue Angaben zum Haus und seiner Ausstattung machen. Der Versicherer errechnet dann den Gebäudewert selbst. Nur selten lohnt die Schätzung durch einen Bausachverständigen, dessen Kosten der Kunde selbst zahlt. Nach den VGB 88 vermeidet die sogenannte Versicherung zum kleinen Neuwert eine Unterversicherung: Versicherungsschutz und Pläne werden automatisch an die Veränderung der Baupreisen angepasst (gleitende Neuwertversicherung).