Kündigungsrecht bei Versicherungen und Gebäudeversicherungen: wichtige Tipps
Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter.
Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt:
Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer
Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist.
Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren.
Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der
Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.
Worauf muss ich bei Autopolicen und Auto-Schutzbriefen achten?
Fragen Sie, wie Ihr Wagen eingestuft wird, und lassen sie sich dabei sämtliche Rabatte benennen. Wichtig ist die Frage nach Sonderregelung und Strafen bei Verstößen gegen weiche Tarifmerkmale. Einige Versicherer erstatten in den ersten 3,6 oder 12 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden noch den Neuwert des Autos. Die meisten Versicherer zahlen nur noch den Zeitwert. Rückstufung im Schadensfall: Einige Versicherer bieten günstige Rückstufungsregelungen an. Schadensfreiheitsklasse: Gleiche Schadensfreiheitsklasse muss nicht mehr gleiche Beitragshöhe bedeuten. Manche Versicherer bieten in den hohen Schadensfreiheitsklasse niedrigere Beiträge.
Rechtzeitig zu den Sommerferien gehen die deutschen Versicherer regelmäßig mit dem Schutzbrief-Service in die Offensive.
Es geht gegen den ADAC, der den Schutzbrief-Markt dominiert. Zwar sind die Leistung von ADAC und der Versicherungswirtschaft in der sogenannten Verkehrs-Service-Versicherung weitgehend identisch, für viele Autofahrer jedoch gilt der ADAC als führend in puncto Service und konkrete Hilfe. Gerade die organisatorische Hilfe erspart dem versicherten im Schadensfall viel Ärger: Eine Notrufzentrale kann Pannenhilfsdienste oder Abschleppunternehmen nennen und direkt eine Reparaturwerkstatt oder ein Mietwagenunternehmen ausfindig machen. Beim ADAC arbeiten 60 Mitarbeiter in drei Schichtendienst rund um die Uhr. Hinzukommen noch von 6 Uhr bis 20:00 Uhr besetzte Fachtelefon für konkrete Sonderdienste wie den Ersatzteileversand und Stationen im Ausland.
Erfunden haben den Schutzbrief die Automobilklubs, als in den fünfziger Jahren die Devisenbewirtschaftung in der Bundesrepublik mit Rationierung vieler Auto-Urlauber dazu zwang, ihre reparaturbedürftigen Wagen nicht im Ausland zu reparieren zu lassen, sondern wieder zurückzutransportieren. Seit 1958 ist sie auf dem Markt. Die privaten Versicherer bieten erst seit 1978 Schutzbrief an – als wachsamer ADAC. Der größte deutsche Automobilklub mehr als 11 Millionen Mitgliedern hatte jahrelang Rechtsschutzversicherungen für den Betrieb vermittelt und war dann selbst in dieses einträgliche Geschäft eingestiegen. Die Versicherer zogen vor Gericht mit dem Argument, dass diese Leistung nicht zur normalen Dienstleistung eines Automobilklubs gehöre. Als das Gericht dem nicht zustimmte, kopierten die Versicherer den Schutzbrief. Um den Services ADAC Paroli zu bieten, hat die Schutzbrief-Branchen eine Reihe von Assistance-Töchtern gegründet. Dieses Wort aus dem französischen bedeutet Hilfestellung. Assistancen sind keine Versicherung mehr mit bloßer Kostenerstattung, sondern hilft dem Kunden unmittelbar in einer Notlage. Dies geschieht durch den Aufbau einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale, verbunden mit einem internationalen Netz von Partnerunternehmen. Dort soll der Kunde Nothilfe bekommen. Ob der Kunde einen Schutzbrief kaufen soll, entscheidet der mögliche Schaden: Wer nicht ins Ausland fährt, kann getrost darauf verzichten. Wer dagegen viel und regelmäßig ins Ausland reist, sollte einen Schutzbrief vor allem dann abschließen, wer mit der ganzen Familie fährt, ein altes Auto hat und die fremde Sprache nicht beherrscht. Inzwischen bieten Autoversicherer abgespeckte Schutzbriefe (zumeist nur für fahrzeugbezogenen Leistungen) als Bestandteil der Haftpflicht beziehungsweise Kaskoversicherung an. Diese ist meist sehr preisgünstig – oft unter 10 €; da sollte jeder zugreifen. Geholfen wird nicht nur beim Unfall; bei Bedarf wird auch der Autor und Transport organisiert, ein Mietwagen bezahlt und der Ersatzteileversand in die Wege geleitet. Zudem werden einige personenbezogene Leistung übernommen, darunter Übernachtungskosten, Krankentransport, Rückholung von Kindern sowie Hilfe im Todesfall.
